Nutztiere &

ihre Haltungsformen

Nutztierhaltung und Haltungsformen in Österreich

In Österreich werden Nutztiere in verschiedenen Haltungsformen gehalten, wobei für jede dieser Formen gesetzliche Standards verbindlich sind, die von allen tierhaltenden Betrieben befolgt werden müssen.

Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben legt die AMA-Marketing in ihren Richtlinien für das AMA-Gütesiegel weitere Kriterien fest, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.

Nutztierhaltung: Definition

Nutztierhaltung bezieht sich auf die Praxis der Zucht, Aufzucht und Pflege von Tieren, um aus ihnen Nutzen oder Produkte für den menschlichen Verzehr, wirtschaftliche Zwecke oder andere menschliche Bedürfnisse zu ziehen.

Nutztiere werden typischerweise für Fleisch, Milch, Eier, Wolle, Leder und andere tierische Produkte gehalten. Die Nutztierhaltung ist ein wichtiger Bestandteil der Landwirtschaft und spielt eine zentrale Rolle in der Nahrungsmittelproduktion und -versorgung.

Die Lebensmittelproduktion ist in umfangreichen gesetzlichen Vorgaben geregelt. Für die Tierhaltung ist die Einhaltung des Tierschutzgesetzes, der Arzneimittelanwendungsverordnung sowie des Tierseuchengesetzes relevant. Die Mindestanforderungen an die Nutztierhaltung sind in der 1. Tierhaltungsverordnung festgelegt. Die AMA-Gütesiegel-Richtlinien geben weitere Kriterien vor.

Für welche Nutztiere enthält das AMA-Gütesiegel-Programm Richtlinien?

Anforderungen an Tierhaltung und Tiergesundheit

In der Tierhaltung spielen Fütterung, Betreuung, Bewegung, Ruheverhalten, Sozialverhalten und Stallklima eine wichtige Rolle.


Werden zentrale Anforderungen nicht erfüllt, kann sich das auf Tiergesundheit und Verhalten auswirken.


Bereits 1965 hat der Animal Welfare Council in Großbritannien die sogenannten „Five Freedoms“ für Nutztiere formuliert. Diese ‚Fünf Freiheiten‘ werden häufig als Orientierung für die Bewertung von Tierhaltung herangezogen.

  • Freiheit von Hunger und Durst sowie Fehlernährung
  • Freiheit von Angst, Leiden und Stress
  • Freiheit von Unbehagen (Lebensumfeld, geeignete Unterbringung)
  • Freiheit, sich artgerecht zu verhalten (Bewegung, Beschäftigung, Sozialverhalten, Sexualverhalten)
  • Freiheit von Krankheit, Schmerzen, Verletzungen

Welche Haltungsformen gibt es?

Haltungsformen unterscheiden sich nicht nur nach Tierart und Wirtschaftsform. Auch innerhalb der jeweiligen Bereiche gibt es in der Tierhaltung zahlreiche Variationen. Ein Überblick:

Stallhaltung Allgemein

Grundsätzlich gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Stallsysteme.


Unterscheidungskriterien sind:

  • Sind die Ställe geschlossen oder offen?
  • Können sich die Tiere bewegen oder sind sie angebunden?
  • Wie ist die Bodenbeschaffenheit?
  • Gibt es getrennte Bereiche zum Fressen, Liegen oder zur Bewegung?
  • Haben die Tiere Auslauf ins Freie?

Freilandhaltung

Freilandhaltung ist die Haltung von Tieren auf einem Gelände mit Auslauf außerhalb des Stalles. Eine besondere Form der Freilandhaltung ist die Weidehaltung. Auf der Weide suchen sich die Tiere ihr Futter selbst. Je nach Tierart und Nutzungsform kann zugefüttert werden.

Abhängig von Klima und Tierart ist Weidehaltung ganzjährig oder nur einige Monate im Jahr möglich.

Schon gewusst, ...

... dass in Österreich auf etwa 8.000 Almen mit einer Gesamtfläche von 320.000 Hektar jährlich rund 440.000 Tiere gehalten werden?


Zu diesen Tieren gehören vor allem Milchkühe und Rinder, aber auch Schafe, Ziegen, Pferde und Schweine.


Die Bewirtschaftung dieser meist hochgelegenen Weideflächen gestaltet sich oft schwierig. Das liegt zum Teil an unzureichender Erschließung, anspruchsvollen Umweltbedingungen, der schwierigen Topografie und kurzen Vegetationsperioden.


Die Bewirtschaftung von Almen trägt dazu bei, diese Kulturlandschaften zu erhalten und traditionelle Nutzungsformen fortzuführen.“

Mehr über unsere Almen

Tierhaltung in der biologischen Landwirtschaft

In der biologischen Landwirtschaft kommen ebenfalls unterschiedliche Haltungssysteme zum Einsatz. Die konkreten Vorgaben sind für Österreich in der EU-Bio-Verordnung sowie im Österreichischen Tierschutzgeset geregelt.

Wesentliche Merkmale der biologischen Tierhaltung:

  • Verantwortungsvolle Tierhaltung

    Die Bio-Vorgaben enthalten Anforderungen an Gruppenhaltung, Platzangebot und Betreuung. Auch andere natürliche Verhaltensweisen werden berücksichtigt. Die Bio-Vorgaben regeln unter anderem auch Platzangebot und Zugang zu Wasser.

  • Futtermittel

    Nur Fleisch von Tieren, die nachweislich mit Bio-Futtermitteln gefüttert wurden, darf als Bio vermarktet werden. Das bedeutet, dass die Zutaten und die Herstellung des Futters nach den Vorgaben der EU-Bio-Verordnungen hergestellt und überprüft wurden.


    Der Einsatz von Kraftfutter ist eingeschränkt und wird im Rahmen der Bio-Kontrollen überprüft.

  • Körperliche Unversehrtheit

    Ein Ziel in der biologischen Tierhaltung ist es, die körperliche Integrität der Nutztiere zu schützen.


    Demzufolge sind z. B. bei Schweinen routinemäßige Eingriffe wie das Kupieren (Kürzen) der Schwänze oder das vorbeugende Abschleifen der Zähne verboten.


    Sollten im Einzelfall chirurgische Eingriffe nötig und von Tierärztinnen und Tierärzten gestattet sein, so muss im Vorfeld der Operation ein angemessenes Betäubungs- und/oder Schmerzmittel verabreicht werden.

  • Tierärztliche Behandlung

    Im Erkrankungsfall setzt man in der biologischen Landwirtschaft auf Naturheilverfahren.


    Wenn das Naturheilverfahren nicht zum Erfolg führt, sind Tierärztinnen und Tierärzte berechtigt, herkömmliche Arzneimittel zu verschreiben.


    Bis Produkte von mit Medikamenten behandelten Tieren vermarktet werden dürfen, soll die Wartezeit doppelt so lang wie die normale gesetzliche Wartezeit sein (mindestens 48 Stunden).

Biologische oder konventionelle Tierhaltung - worin liegt der Unterschied?

Die Bio-Tierhaltung unterscheidet sich in vielen Bereichen von den gesetzlichen Mindestanforderungen der konventionellen Haltung.


In der biologischen Tierhaltung gilt etwa:

  • Gentechnisch veränderte Futtermittel sind nicht erlaubt.
  • Das Enthornen von Rindern ohne Betäubung ist nicht erlaubt.
  • Das Kürzen der Schnäbel von Hühnern ist nicht erlaubt.


  • Das Kupieren der Schwänze bei Schweinen ist nicht erlaubt.
  • Das Tier muss Zugang zu Auslauf und/oder Weide haben.
  • Das Töten von männlichen Küken nach dem Schlüpfen ist nicht erlaubt. Männliche Küken werden meist gemästet und als Bruderhahnfleisch vermarktet.
  • Die Platzvorgaben für Tiere sind in der Regel großzügiger als in der konventionellen Tierhaltung.
  • Die vorbeugende Verabreichung von Antibiotika ist nicht erlaubt.

Schon gewusst, ...

... dass die Basisanforderungen des AMA-Gütesiegels in einigen Bereichen über den gesetzlichen Mindestanforderungen liegen? 



Die genauen Qualitätsvorgaben findet man in den einzelnen AMA-Gütesiegelrichtlinien.

Hier ein kleiner Auszug:

  • Im tierischen Bereich müssen die Futtermittel pastus+-Qualität haben.
  • AMA-Gütesiegelbetriebe, die Rinder, Schweine, Milchkühe (Tierhaltung Plus) und Geflügel halten, müssen beim Tiergesundheitsdienst teilnehmen.
  • Alle AMA-Gütesiegel Ackerbäuerinnen und Ackerbauern setzen im Rahmen definierter Umwelt-Vorgaben ausgewählte ÖPUL-Maßnahmen um.
  • Für Obst, Gemüse und Speiseerdäpfel gelten AMAG.A.P.-Richtlinien mit definierten Anforderungen an Anbau, Dokumentation und Kontrolle.
  • Produktanalysen dienen der regelmäßigen Überprüfung definierter Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen.

 

Das AMA-Gütesiegel bietet Zusatzmodule an, die die Lücke zwischen dem AMA-Gütesiegel-Programm und dem AMA-Biosiegel-Programm schließt. Ein Beispiel ist das Zusatzmodul „Mehr Tierwohl“ in der Schweinehaltung.

Mehr zum AMA-Gütesiegel

Häufige Fragen zur Nutztierhaltung

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