Zusatzmodul

„Tierhaltung plus“

AMA-Gütesiegel Zusatzmodul "Tierhaltung plus" für Milchkühe

Das Modul „Tierhaltung plus“ setzt einen weiteren wichtigen Schritt Richtung bessere Tierhaltung. Nimmt ein Milchviehbetrieb an diesem Zusatzmodul teil, muss dieser zusätzlich zu den Basisanforderungen der AMA-Gütesiegel-Richtlinie genau festgelegte Kriterien erfüllen.

Mehr Bewegungsmöglichkeit

Das Modul „Tierhaltung plus“ schreibt vor, dass die Tiere an mindestens 120 Tagen im Jahr Zugang zu Weide, Alm, Auslauf oder sonstiger Bewegungsmöglichkeit z.B. Bewegungsbucht im Stall haben müssen.

Verpflichtende Scheuermöglichkeiten durch Kuhbürsten

Die Milchbäuerinnen und Milchbauern verpflichten sich, ihren Milchkühen Scheuer- und Kratzbürsten (Kuhbürsten) anzubieten. Diese dienen der Fellpflege und erhöhen das Wohlbefinden der Tiere.


Siehe Studie unter Cows are highly motivated to access a grooming substrate (Royal Society) bzw. Usage of mechanical brushes by lactating dairy cows (PubMed®)


Wenn den Tieren ein ständiger Auslauf zur Verfügung steht, können auch vorhandene Sträucher oder Büsche die Funktion des Scheuerns und Kratzens übernehmen.

Palmölfreie, europäische Futtermittel

Alle AMA-Gütesiegel-Milchviehbetriebe füttern ihre Milchkühe mit gentechnikfreien Futtermitteln.


Im Zusatzmodul „Tierhaltung plus“ ist zudem der Einsatz von Futtermitteln, die Palmöl, Palmkernöl oder daraus hergestellte Fette enthalten, verboten. Getreide und Eiweißfuttermittel aus Europa sollen einen wichtigen Beitrag zur regionalen und nachhaltigen Wertschöpfung leisten.

Erweitertes Tiergesundheitsmonitoring

Die laufende Bestandsbetreuung durch einen anerkannten Tiergesundheitsdienst ist verpflichtend.


Zusätzlich müssen die Betriebe an einem erweiterten Tiergesundheitsmonitoring des Tiergesundheitsdienstes (TGD) teilnehmen. Dieses beinhaltet unter anderem ein Monitoring des Arzneimitteleinsatzes.


TGD bedeutet ein vertraglich festgelegtes Betreuungsverhältnis zwischen Tierärztin bzw. Tierarzt und Landwirtin bzw. Landwirt mit regelmäßigen, verpflichtenden Betriebschecks zur Überwachung der Tiergesundheit.


Zusatzmodul „Tierhaltung plus Außenklima“

Das Modul "Tierhaltung plus Außenklima" baut auf dem Modul "Tierhaltung plus" auf. Hier müssen sich die Tiere an 365 Tagen im Jahr frei bewegen können.


Zudem wird den Tieren ein zusätzlicher Außenklimareiz geboten. Dies kann durch Haltung der Tiere in Laufställen mit Auslauf bzw. Weidegang oder in Offenfrontlaufställen erfolgen. Bei Offenfrontställen ist mindestens 25 % der Außenhülle permanent geöffnet.

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