AMA
Meilensteine
Hier sehen Sie einen Auszug unserer wichtigsten Meilensteine:
1996
AMA-Gütesiegel Richtlinie Frischfleisch
Erstmals wird eine Qualitätsrichtlinie für Frischfleisch eingeführt. Die Richtlinie regelt die Herstellung, garantiert die Nachvollziehbarkeit der Herkunft sowie einen hohen Hygienestandard von Frischfleisch.
1998
Rindfleisch Kennzeichnung „bos“
Das „bos"-Zeichen bestätigt die unabhängige Absicherung der freiwilligen Angaben zu bestimmten Merkmalen oder Bedingungen der Erzeugung. „bos“ garantiert die Richtigkeit der Angaben auf den Produkten der Programmteilnehmer*innen. Fleisch vom Alpenvorlandrind muss schließlich aus dem Alpenvorland kommen. Die über 80 Programme für Rind-/Kalbfleisch werden von der AMA mittlerweile abgesichert und regelmäßig überprüft.
2001
VERBOT VON LEGEBATTERIEN
Im AMA-Gütesiegel-Programm „Frischeier“ wird die Käfighaltung von Legehennen verboten. Seither gibt es Eier mit dem AMA-Gütesiegel nur noch aus Boden-, Freiland- oder Biohaltung.
2002
AMA-Biozeichen
2003
AMA-Gütesiegel-Richtlinie „Obst, Gemüse und Speiseerdäpfel“
Kontrolliert wird mittels einer jährlichen Vor-Ort-Kontrolle. Ergänzend dazu gibt es ein risikobasiertes und systematisches Monitoring auf Pflanzenschutzmittelrückstände. Zu Beginn hatte dieses AMA-Qualitätsprogramm 500 Teilnehmer. Aktuell sind es 2600 Teilnehmer. Im Jahr 2005 wurde diese Richtlinie unter der Bezeichnung AMAG.A.P. als weltweit erster Standard vom internationalen Qualitätssicherungsprogramm GLOBALG.A.P. anerkannt. AMAG.A.P. steht für die gute Agrarpraxis im AMA-Gütesiegel-Programm.
2006
AMA-Futtermittelrichtlinie pastus+
Die Qualitätskriterien für Mischfuttermittel werden definiert. Seit 2006 werden diese Kriterien kontrolliert.
2008
Ei-Stempelung
Der Code („Stempel“) auf dem Ei wird eingeführt. Bereits im Legehennenbetrieb müssen Frischeier mit einem Code gestempelt werden. AT steht für Österreich. Die Haltungsform ist ein Teil des Codes: 2 steht für Bodenhaltung, 1 steht für Freilandhaltung, 0 steht für Biohaltung. Neben der Haltungsform steht die Betriebsnummer. Ausprobieren auf https://www.eierdatenbank.at/
2010
VERBOT VON STÄRKE IN AMA-FLEISCHERZEUGNISSEN
Die Überarbeitung der AMA-Gütesiegel-Richtlinien für Fleischerzeugnisse führt zur Einführung vieler neuer Qualitätskriterien. Eines davon ist das Verbot des Einsatzes von Stärke (Mehl) und ähnlich wirkenden Stoffen in Wurstprodukten. Dadurch wird in Fleischerzeugnissen mit dem AMA-Gütesiegel der Einsatz von hochwertigem Muskelfleisch gefördert. Produkte werden nicht verfälscht.
2011
Schweinefleisch Kennzeichnung „sus“
Analog zum „bos“-Zeichen bestätigt das „sus"-Zeichen die unabhängige Absicherung der freiwilligen Angaben zu bestimmten Merkmalen oder Bedingungen der Erzeugung von Schweinefleisch. „sus“ garantiert die Richtigkeit der Angaben auf den Produkten der Programmteilnehmer*innen. Über 25 Programme für Schweinefleisch werden von der AMA mittlerweile abgesichert und regelmäßig überprüft.
2012
5-Punkte-Programm „Tierwohl“ im Schweinebereich
- Schmerzmitteleinsatz bei der Kastration
- Krankenbuchten für die Tiere
- stressstabile Genetik in der Zucht
- organisches Beschäftigungsmaterial (z. B. Holz)
- bessere Hygiene
Zusätzlich wird die Kontrollfrequenz erhöht.
2015
AMA-Gütesiegel-Programm „Haltung von Kühen“
99 % der Milch liefernden Landwirt:innen nehmen am AMA-Gütesiegel Programm teil.
2015
100 % MILCH OHNE GENTECHNIK
Für AMA-Gütesiegel-Milchprodukte darf nur mehr Milch verwendet werden, die ohne den Einsatz von gentechnisch veränderten Futtermitteln zur Fütterung der Milchkühe produziert wird.
2017
AMA-GÜTESIEGEL-MODUL „MEHR TIERWOHL“
Das AMA-Gütesiegel-Zusatzmodul „Mehr Tierwohl“ garantiert Schweinen mehr Platz und eingestreute Liegeflächen. Im März 2022 wird das Modul in die zwei Stufen „Gut“ und „Sehr gut“ unterteilt. Wichtige Parameter, wie ein verbessertes Platzangebot und eingestreute Liegeflächen (in beiden Stufen), Auslauf und gentechnikfreies Futter aus Europa, Kupierverbot und Kastration nur unter Narkose werden auf der Stufe sehr gut umgesetzt.
2017
NEUE KONTROLLSYSTEME ZUR SICHERSTELLUNG DES TIERWOHLS
Seit 2017 erfolgt eine nachhaltige Verbesserung des Tierwohls durch eine engmaschige Kontrollsystematik bei Verfehlungen im Bereich der Tierhaltung in Milchviehbetrieben.
2017
AMA-Gütesiegel-Frischfleisch: Schaffung von Modulen
z. B. „regionale Herkunft“, „besondere Fütterung“, „seltene Rasse“ AMA-Gütesiegel-Fleisch, das zusätzlich und nachweislich nach den Kriterien und Anforderungen des jeweiligen Moduls hergestellt wird, kann am Point of Sale mit dem AMA-Modul gekennzeichnet werden und wird somit für die Konsument:innen erkennbar.
2020
AMA-Genussregion
Richtlinien für die Qualitäts- und Herkunftssicherung von Produkten für Gastronomie, Lebensmittelmanufakturen und Direktvermarkter (z. B. Hofläden) werden eingeführt. Die mittlerweile rund 3.000 teilnehmenden Betriebe dürfen ihre Produkte mit dem Gütesiegel „AMA GENUSS REGION“ auszeichnen.
2022
AMA-Gütesiegel Schweinehaltung
Die Schweinehaltung im AMA-Gütesiegel-Programm wird wieder weiterentwickelt. In den Basisanforderungen des AMA-Gütesiegels haben Schweine nun 10 % mehr Platz. Darüber hinaus werden zwei Tierwohl-Stufen eingeführt. Die Teilnahme der Produzenten ist freiwillig:
Stufe 1 bietet Schweinen 60 % mehr Platz im Vergleich zu den AMA-Gütesiegel-Basisanforderungen und eingestreute Liegeflächen.
Stufe 2 garantiert 100 % mehr Platz, eingestreute Liegeflächen und Auslauf ins Freie.
2024
Verbot der dauernden Anbindehaltung von Rindern
In allen AMA-Richtlinien wird die dauernde Anbindehaltung von Rindern ab 2024 verboten. In der Kombinationshaltung müssen Rindern mindestens 90 Tage pro Jahr Auslauf oder andere Bewegungsmöglichkeiten (z. B. im Auslauf, im Stall oder auf der Weide) gewährt werden.
2030
Masterplan Schwein
Bis 2030 soll die Hälfte der in AMA-Programmen produzierten Schweine aus „Bio“- oder „Mehr Tierwohl“-Haltung stammen.